Abfahren oder Umtauschen

Zum 1. Januar 2012 ändern sich im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Fahrpreise. Die Tickets werden durchschnittlich um 3,9 Prozent teurer. Nach dieser Tarifanpassung haben die Kunden der Vestischen, die noch alte Fahrausweise besitzen, die Wahl: Sie können ihre alten Tickets einfach „abfahren“ oder umtauschen.
Wichtig für Vorratskäufer: Die Frist zum Abfahren beträgt drei Monate. Wer noch Einzel-, Vierer- Tages oder ZusatzTickets besitzt, deren Preis sich zum 1. Januar 2012 verändert hat, kann diese Tickets bis zum 31. März 2012 benutzen und zum alten Preis fahren. Danach verlieren die diese Tickets ihre Gültigkeit.
Die Kunden, die keine Möglichkeit haben, die Fahrausweise innerhalb der Übergangsfrist aufzubrauchen, profitieren jedoch von der dreijährigen Umtauschregelung. „Bis zum 31. Dezember 2014 können die Fahrgäste die alten Tickets in allen Kunden-Centern und im InfoBus der Vestischen problemlos gegen Fahrausweise des neuen Tarifs umtauschen“, verspricht Pressesprecher Norbert Konegen. „Beim Tausch der Tickets fällt lediglich der Differenzbetrag zwischen alt und neu an“. Eine Erstattung der Tickets gegen Bargeld ist nicht möglich.