Alle Infos zum SozialTicket in Bottrop

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In einem Pilotprojekt führt der VRR ab dem 1. November 2011 zunächst bis zum 31.12.2012 ein Sozialticket ein. Den Berechtigtenausweis für dieses persönliche Ticket kann man sich ab dem 24. Oktober 2011 beim jeweils zuständigen Sozialamt, Bürgerbüro bzw. Wohngeldstelle oder Jobcenter ausstellen lassen, wenn man

- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)

- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

- Empfänger von Wohngeld

- Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII)

- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

oder

- Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz ist.

Das SozialTicket besteht aus dem Berechtigtenausweis und der jeweiligen Monatswertmarke für 29,90 Euro. Wertmarken erhält man im KundenCenter der Vestischen am Busbahnhof Berliner Platz und in diesen Vorverkaufsstellen der Vestischen:

  Lotto auf der Hochstraße, Hochstraße 19

 Lottoannahmestelle Schäfer, Am Hauptbahnhof 1

 Textilreinigung Boes, Kirchhellener Str. 262

 Rosi Elosge Schreibwaren, Horster Str. 399

 Lottoannahmestelle Deike, Scharnhölzstr. 252

 Lottoannahmestelle Thiel, Gladbecker Str. 285

 Lottoannahmestelle Riedel-Strakosch,  Im Fuhlenbrock 119a

 Lottoannahmestelle Schwarz, Im Brinkmannsfeld 4

 Lottoannahmestelle Bracht, Heideneck 13

 Lottoannahmestelle Paul, Zur Grafenmühle 2

 Kio-Land Ladnar/Suttka, Hauptstr. 66

 Lottoannahmestelle Gräwe, Gungstr. 72

Das SozialTicket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Es ist persönlich auf den Inhaber ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Mit dem SozialTicket können im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr alle Linienbusse, und wenn möglich und vorhanden S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für tägliche Erledigungen genutzt werden. Das Ticket gilt in der Preisstufe A im Tarifgebiet Bottrop/Gladbeck. Informationen zu den Wahlmöglichkeiten für Fahrten in benachbarte Stadtgebiete gibt es im KundenCenter der Vestischen. Zusätzlich können im Geltungsbereich montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.in den Bussen und Bahnen bis zu drei Kindern unter 15 Jahren mitgenommen werden.

Mit einem ZusatzTicket kann die Gültigkeit des SozialTickets noch ausgeweitet werden, über den eigentlichen Geltungsbereich hinaus, oder um ein Fahrrad mitnehmen zu können.

Bereits bestehende Ticketabonnenten der Vestischen können sich zum Wechsel auf das Sozialticket im KundenCenter der Vestischen beraten lassen.

Alle Informationen erhalten Sie auch rund um die Uhr telefonisch unter 0 180 3 / 50 40 30 (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 Cent/Min.).