Alle Infos zum SozialTicket

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In einem Pilotprojekt führt der VRR ab dem 1. November 2011 zunächst bis zum 31.12.2012 ein Sozialticket ein. Dieses persönliche Ticket kann man ab dem 24. Oktober 2011 erwerben, wenn man

- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)

- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

- Empfänger von Wohngeld

- Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII)

- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

- Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

ist. Das SozialTicket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig und kostet 29,90 Euro im Monat. Es ist persönlich auf den Inhaber ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Das SozialTicket besteht aus einem Berechtigtenausweis und der jeweiligen Monatswertmarke für 29,90 Euro. Den Berechtigtenausweis und Wertmarken erhält man unter Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides der jeweiligen Behörde bei diesen Stellen:

>>>>Bottrop

>>>>Castrop-Rauxel

Datteln, VerkaufsCenter Taxi Thoridt, Castroper Str. 6

Dorsten, VerkaufsCenter am ZOB Dorsten, Europaplatz

Gelsenkirchen-Buer, KundenCenter, Goldbergstr. 1

Gladbeck, KundenCenter, ZOB Oberhof

Haltern am See, Verkaufsstelle Lottoannahmestelle Becks, Rekumer Str. 54

Herten, KundenCenter, Kaiserstr. 73

Marl, KundenCenter, ZOB Marler Stern

Oer-Erkenschwick, Verkaufsstelle Trideal, Stimbergstr. 103

 Recklinghausen, KundenCenter Europaplatz

 Waltrop, Verkaufsstelle Kiosk am Rathaus, Hochstr. 47

 Die reine Monatswertmarke kann auch bei den privaten Vertriebsstellen der Vestischen erworben werden. Eine Übersicht der Vertriebsstellen findet man im Internet.

Mit dem SozialTicket können im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr alle Linienbusse, und wenn möglich und vorhanden S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für tägliche Erledigungen genutzt werden. Das Ticket gilt in der Preisstufe A in einem Tarifgebiet. Informationen zu den Wahlmöglichkeiten für Fahrten in benachbarte Stadtgebiete gibt es in den oben aufgeführten Stellen.

Zusätzlich können im jeweiligen Geltungsbereich montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.in den Bussen und Bahnen bis zu drei Kindern unter 15 Jahren mitgenommen werden.

Mit einem ZusatzTicket kann die Gültigkeit des SozialTickets noch ausgeweitet werden, über den eigentlichen Geltungsbereich hinaus, oder um ein Fahrrad mitnehmen zu können.

Bereits bestehende Ticketabonnenten der Vestischen können sich zum Wechsel auf das Sozialticket in den KundenCentern der Vestischen beraten lassen.

Alle Informationen erhalten Sie auch rund um die Uhr und telefonisch unter 0 180 3 / 50 40 30 (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 Cent/Min.).

 

 

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