AnrufSammelTaxi Preise

Bei allen AST-Angeboten im Bedienungsgebiet der Vestischen gilt folgender Sondertarif des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr:

  • Fahrpreis 2,60 Euro
  • Kinder ab 15 Jahre
  • Fahrpreis Kinder 2,00€
  • Gepäckaufschlag 2,00€
  • Gepäck das einen Sitzplatz belegt
Das AST fährt nach einem festen Fahrplan, aber nur dann, wenn der Fahrtwunsch spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt telefonisch angemeldet wurde.

0 18 02 / 55 2000 (0,06 € pro Anruf aus dem Festnetz Telekom)

Bei der Anmeldung nennen Sie bitte

Ihren Namen
Abfahrtszeit, Abfahrtshaltestelle und Fahrtziel
Anzahl der Personen (einschl. Kinder unter 6 J.).

Allgemeine Erläuterungen

Bei allen AST-Angeboten wird pro Fahrt und Person ein gesondertes Ticket für AST in der Preisstufe 1 für Fahrten in einer Wabe oder Preisstufe 2 für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes oder für zwei Waben im tarifgebietsüberschreitendem Verkehr ausgegeben. Mit Tickets des AST ist ein Übergang in sonstige Verkehrsmittel des VRR ausgeschlossen.Die AST-Fahrkarten werden zu Beginn der Fahrt verkauft. Eine Fahrtunterbrechung im AST und eine Übertragung von Tickets des AST ist nicht möglich. Jeder Fahrgast mit einer gültigen AST-Fahrkarte kann max. drei Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr unentgeltlich mitnehmen.

Fahrräder und Tiere werden im AST-Verkehr nicht befördert. Ausgenommen sind Führhunde in Begleitung der berechtigten Personen.

Der ermäßigte Fahrpreis gemäß Fahrpreistabelle gilt für

  • Schwerbehinderte mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im VRR sowie deren Begleitpersonen,
  • Inhaber von gültigen VRR-Zeitfahrausweisen einschließlich SemesterTicket,
  • Inhaber von Ferienkarten,
  • Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren,
  • Gepäckstücke, die eine Sitzplatz einnehmen.
  • Inhaber eines Zeitfahrausweises (nicht TagesTicket oder SemesterTicket) oder eines FerienTickets
  • Schwerbehinderte mit Freifahrtberechtigung

Für sonstig nicht aufgeführte Inhaber eines VRR-Tickets ist der volle Fahrpreis gemäß Fahrpreistabelle zu entrichten.

Im AST gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen Tarifs über

  • die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleitpersonen,
  • die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW und des Bundesgrenzschutzes,
  • die unentgeltliche Beförderung von Sachen,
  • die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen durch Inhaber von Ticket1000 Monatskarte, Ticket1000 im Abonnement, Ticket1000 9Uhr Monatskarte, Ticket1000 9Uhr im Abonnement, Ticket2000 Monatskarte, Ticket2000 im Abonnement, Ticket2000 9Uhr Monatskarte, Ticket2000 9Uhr im Abonnement und FirmenTickets.