Das erhöhte Beförderungsentgelt wird erhoben, wenn Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind oder ihr Ticket bei einer Kontrolle nicht vorzeigen können. Es dient dazu, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für alle fair zu gestalten. Dabei gilt grundsätzlich Folgendes:
- Das erhöhte Beförderungsentgelt ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Fahrt bewusst oder versehentlich ohne Ticket angetreten wurde.
- Bei wiederholten Verstößen können weitere Maßnahmen folgen.
- In bestimmten Fällen kann zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Die wichtigsten Infos zum EBE im Überblick
Ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällt in der Regel an, wenn:
- kein gültiges Ticket vorhanden ist
- ein Ticket nicht entwertet wurde
- das Ticket bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden kann
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt in der Regel 60 Euro.
In bestimmten Fällen kann auch ein höherer Betrag anfallen, zum Beispiel wenn sich dieser aus dem Fahrpreis der zurückgelegten Strecke ergibt.
Wenn Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten haben, bewahren Sie bitte zunächst die ausgestellte Zahlungsaufforderung gut auf. Prüfen Sie anschließend, ob Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket hatten oder ob besondere Umstände vorlagen.
Das können Sie jetzt tun:
- Ticket nachweisen
Wenn Sie ein gültiges persönliches Ticket hatten, dieses aber nicht vorzeigen konnten, können Sie dies nachträglich beim Verkehrsunternehmen nachweisen (z. B. in unseren KundenCentern). - Fristen beachten
Reichen Sie den Nachweis innerhalb der angegebenen Frist ein, damit Ihr Anliegen berücksichtigt werden kann. - Zahlung prüfen
Wenn kein gültiges Ticket vorlag, ist das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen. Die Zahlungsinformationen finden Sie auf der Zahlungsaufforderung. - Kontakt aufnehmen
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das auf dem Beleg angegebene Verkehrsunternehmen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges persönliches Ticket hatten, dieses aber nicht vorzeigen konnten, haben Sie die Möglichkeit, dies nachträglich nachzuweisen. In diesem Fall reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt in der Regel auf einen geringeren Bearbeitungsbetrag.
Ohne fristgerechte Klärung kann das erhöhte Beförderungsentgelt weiter eingefordert werden.
Alle Infos im Detail
Die vollständigen Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt finden Sie in den Beförderungsbedingungen.