SozialTicket

SozialTicket

SozialTicket

Mit den Varianten des SozialTickets im VRR sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Wohnort mobil, wenn Sie zum Berechtigtenkreis gehören.

Oder entscheiden Sie sich doch einfach für das DeutschlandTicket Sozial als attraktive Alternative zum Abo-Preis von monatlich 48 Euro.

Wer's haben kann

Zum Berechtigtenkreis zählen beispielsweise

  • EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • EmpfängerInnen von Sozialhilfe (SGB XII)
  • EmpfängerInnen von Wohngeld nach WoGG
  • Leistungsberechtigte nach SGB VIII
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz

Ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden Ihrer Stadt oder bei den Jobcentern oder Argen. Dort sollten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis erhalten.

Wer fahren darf
  • nur TicketinhaberInnen (Berechtigtenausweis, persönliches Ticket und Lichtbildausweis mitführen)
Wer wann mitfahren darf

Im Geltungsbereich dürfen

  • montags bis freitags nach 19 Uhr
  • ganztägig an Wochenenden
  • gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

bis zu drei Kindern unter 15 Jahren mitfahren.

Geltungsbereich

erhältlich in zwei Geltungsbereichen:

  • Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A
  • Kreise: kreisweite Gültigkeit
Besonderheit

Das SozialTicket besteht aus einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten und einer Monatswertmarke, die Sie bei uns erhalten.

Bei der Vestischen erhalten Sie auch eine Chipkarte. Damit ersparen Sie sich den monatlichen Wertmarkenkauf.

Außerdem ist ein Lichtbildausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis) zur eindeutigen Identifikation nötig.

Preis

47,60 € im Barkauf

41,80 € im Abonnement

Mobilitätsgarantie

Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi, einem taxiähnlichen Fahrdienstleister oder einem Sharing-​System (Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi, beim Fahrdienst sowie beim Sharing-​Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend-​ und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

Alle Infos zur Mobilitätsgarantie finden Sie hier.

SozialTicket Monatskarte

47,60

Nur im Vorverkauf erhältlich

SozialTicket Abo

41,80

Jetzt beantragen

Recklinghausen

Alle Informationen zum SozialTicket für den Kreis Recklinghausen.

Bottrop

Hier finden Sie alle Informationen zum SozialTicket für die Stadt Bottrop.

Gladbeck

Hier finden Sie alle Infos zum SozialTicket für die Stadt Gladbeck.