Sie erhalten das SozialTicket in unseren KundenCentern und privaten Vertriebsstellen. Es besteht aus einem Berechtigungsnachweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten und einer Monatswertmarke, die Sie bei uns erhalten. Zudem ist ein Lichtbildausweis (z. B. Führerschein oder Personalausweis) zur eindeutigen Identifikation nötig.

Bei der Vestischen erhalten Sie auch eine Chipkarte. Damit ersparen Sie sich den monatlichen Wertmarkenkauf.

SozialTicket Preise

SozialTicket Monatskarte

49,90

  • Wertmarke
  • Geltungsbereich: Preisstufe A für Einwohner*innen der Stadt Bottrop; kreisweite Gültigkeit für Einwohner*innen aus kreisangehörigen Städten des Kreises Recklinghausen
Nur im Vorverkauf erhältlich

SozialTicket Abo

43,80

  • Chipkarte
  • Geltungsbereich: Preisstufe A für Einwohner*innen der Stadt Bottrop; kreisweite Gültigkeit für Einwohner*innen aus kreisangehörigen Städten des Kreises Recklinghausen
Bestellschein herunterladen

Fakten zum SozialTicket im Überblick

Wer's haben kann

Zum Berechtigtenkreis zählen beispielsweise

  • EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • EmpfängerInnen von Sozialhilfe (SGB XII)
  • EmpfängerInnen von Wohngeld nach WoGG
  • Leistungsberechtigte nach SGB VIII
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz

Ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden Ihrer Stadt oder bei den Jobcentern oder Argen. Dort sollten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis erhalten.

Wer fahren darf

Nur Ticketinhaber*innen (Berechtigungsnachweis, persönliches Ticket und Lichtbildausweis mitführen)

Personenmitnahme

Im Geltungsbereich dürfen

  • montags bis freitags nach 19 Uhr
  • ganztägig an Wochenenden
  • gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

bis zu drei Kindern unter 15 Jahren mitfahren.

Erhältlich in

Hier erhalten Sie Chipkarten und Wertmarken für das SozialTicket:

  • Dorsten, VerkaufsCenter am ZOB, Europaplatz 25
  • Gelsenkirchen-Buer, KundenCenter, Goldbergstr. 1
  • Gladbeck, KundenCenter, ZOB Oberhof
  • Herten, KundenCenter, ZOB Herten Mitte
  • Marl, KundenCenter, ZOB Marler Stern
  • Recklinghausen, KundenCenter, Europaplatz 1d

Wertmarken erhalten Sie auch in unseren Vertriebsstellen.

Mobilitätsgarantie

Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi, einem taxiähnlichen Fahrdienstleister oder einem Sharing-​System (Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi, beim Fahrdienst sowie beim Sharing-​Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend-​ und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

Alle Infos zur Mobilitätsgarantie finden Sie hier.

Ausführliche Infos zum Download
  • SozialTicket Flyer

    Alle Infos zum SozialTicket für den Kreis Recklinghausen & die Stadt Bottrop.

Günstig mobil mit dem DeutschlandTicket Sozial

Das DeutschlandTicket Sozial für 53,00 € können Sie in der Vestische App und in unseren KundenCentern beantragen.

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