Umtauschregelung für Tickets
Vor der VRR-Tarifreform gekaufte Tickets bis Ende 2025 gültig

Ab dem 01. März 2025 ändert der VRR die Tarifstrukturen. Zwischen dem 01.01.2025 und 28.02.2025 gekaufte Tickets können jedoch noch bis zum 31. Dezember 2025 im jeweiligen Geltungsbereich abgefahren werden. Außerdem können Sie diese Tickets noch bis zum 29.02.2028 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Dabei zahlen Sie lediglich die Differenz zwischen dem alten und neuen Preis. Dieser wird kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet.
Tickets aus 2024 gültig bis Ende März 2025
Im Jahr 2024 gekaufte Tickets verfallen nicht mit dem Jahreswechsel, sondern sind noch bis zum 31. März 2025 gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Sie als Fahrgast die alten und nicht genutzten Tickets aus dem Jahr 2024 bis zum 31. Dezember 2027 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen dem alten und neuen Preis, der beim Umtausch kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet wird. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.
Umtauschregelung im Überblick
Zeitpunkt des Ticketkaufs | Abfahrbar bis | Umtausch möglich bis |
01.01.2024 - 31.12.2024 | 31.03.2025 | 31.12.2027 |
01.01.2025 – 28.02.2025 | 31.12.2025 | 29.02.2028 |
Informationen zur VRR-Tarifreform
Hier erhalten Sie einen Überblick über die große Tarifreform im VRR.