Sie erhalten das DeutschlandTicket Sozial, wenn Sie beispielsweise Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder leistungsberechtigt nach SGB VIII, leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.
Sie sind sich nicht sicher, ob sie Anspruch auf das DeutschlandTicket Sozial haben? Fragen Sie direkt bei Ihrer Behörde in Ihrer Stadt nach, wo Sie Ihre Leistungen beziehen. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigungsnachweis (Trägerkarte) für den Erwerb eines DeutschlandTicket Sozial.
DeutschlandTicket Sozial bestellen - so geht's:
Das DeutschlandTicket Sozial als Chipkarte können Sie wie folgt beantragen:
- Sie gehen mit Ihrem Berechtigungsnachweis und dem ausgefüllten Bestellschein einfach in eines unserer KundenCenter. Ihre Chipkarte können Sie dann in der Regel direkt mitnehmen.
- Sie nutzen unser Online-Formular und erhalten Ihr DeutschlandTicket Sozial per Post. Achtung: Wie bei der Bestellung in der App müssen Sie auch hier ein Foto der Trägerkarte (Berechtigungsnachweis) hochladen.
Ihre Fragen zum DeutschlandTicket Sozial
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums DeutschlandTicket Sozial finden Sie hier.