Die Mitnahme von Gegenständen, Tieren oder Fahrzeugen ist grundsätzlich möglich, solange die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen dabei weder behindert noch belästigt werden. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob ausreichend Platz vorhanden ist.

Personen

Je nach Ticket können weitere Personen kostenlos mitgenommen werden. Ob und wann dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Ticket und den geltenden Tarifbestimmungen ab.

Häufig gelten Mitnahmeregelungen zu bestimmten Zeiten, zum Beispiel abends oder an Wochenenden. Dabei ist die Anzahl der mitnehmbaren Personen meist begrenzt.

Maßgeblich sind immer die Bedingungen des jeweiligen Tickets. Bitte informieren Sie sich daher vor Fahrtantritt über die gültigen Regelungen.

Die mitnehmenden Personen müssen gemeinsam mit der Ticketinhaberin oder dem Ticketinhaber reisen.

Fahrräder

Fahrräder können mitgenommen werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Vorrang haben Fahrgäste mit Kinderwagen oder Mobilitätshilfen.

Die Mitnahme ist in der Regel nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.

Jedes Fahrrad muss selbst ein- und ausgeladen sowie während der Fahrt gesichert werden.

Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie ein ZusatzTicket.

Tiere

Tiere dürfen mitgenommen werden, wenn dadurch keine Gefahr für andere Fahrgäste entsteht.

Hunde müssen beaufsichtigt und in der Regel angeleint sein. Gefährliche Hunde müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen.

Kleintiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgeführt werden.

Assistenzhunde, z. B. Blindenführhunde, sind immer zugelassen.

Kinder & Kinderwagen

Kinderwagen dürfen mitgenommen werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.

Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrang vor anderen Gegenständen, insbesondere vor Fahrrädern.

Kinderwagen müssen sicher abgestellt und während der Fahrt beaufsichtigt werden.

Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren gelten ermäßigte Ticketpreise.

Gepäck & Gegenstände

Handgepäck und sonstige Gegenstände dürfen mitgenommen werden, sofern sie keine Gefahr darstellen und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigen.

Gegenstände dürfen keine Sitzplätze blockieren und müssen sicher verstaut werden.

Gefährliche oder sperrige Gegenstände sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

Rollstühle

Das Mitführen eines Rollstuhls im VRR-Raum ist kostenfrei. Alle Busse der Vestischen haben für Rollstuhlnutzer eine ausklappbare Rampe, die an Haltestellen mit erhöhtem Bordstein zum Einsatz kommt. Gerne klappen unsere Fahrerinnen und Fahrer die Rampe aus, wenn Sie sehen, dass jemand im Rollstuhl an der Haltestelle wartet.

Elektro-Rollstühle / Aufsitz-Elektromobile & Mobilitätshilfen

Elektro-Rollstühle / Aufsitz-Elektromobile können unter bestimmten Voraussetzungen in Bussen mitgenommen werden, insbesondere wenn sie für die Mitnahme zugelassen sind und ausreichend Platz vorhanden ist. Die Mitnahme ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, z. B. hinsichtlich Gewicht, Kennzeichnung und Nutzung.

Mobilitätshilfen wie Rollstühle haben grundsätzlich Vorrang.

Elektro-Tretroller

Elektro-Tretroller (oft auch „E-Scooter“ genannt) dürfen nicht mitgenommen werden. Grund für das Verbot ist der oftmals niedrige Sicherheitsstandard der Lithium-Ionen-Akkus, die zudem exponiert verbaut und damit anfällig für Beschädigungen sind.

Von diesem Verbot nicht betroffen sind E-Bikes sowie Elektro-Rollstühle und die für den ÖPNV zugelassenen Aufsitz-Elektromobile, die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden und häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Denn deren Akkus erfüllen die höheren Sicherheitsanforderungen.

Mitnahmeregeln im Detail

Die vollständigen Regelungen zur Mitnahme und Beförderung finden Sie in den Beförderungsbedingungen.

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