Abo-Abrechnung: Fragen zum Lastschriftverfahren
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Abrechnung Ihres Abonnements – vom monatlichen Lastschrifteinzug über Rücklastschriften und offene Beträge bis hin zu möglichen Auswirkungen auf Ihr Abo-Ticket.
Im Regelfall erfolgt der Abo-Einzug am ersten Werktag des Monats.
Kann der Abo-Beitrag am ersten Werktag nicht per Lastschrift eingezogen werden und wird die Lastschrift von der Bank zurückgegeben, versenden wir automatisch eine Mahnung. Zusätzlich wird für die nicht eingelöste Lastschrift eine Rücklastschriftgebühr erhoben.
Der offene Betrag kann anschließend per Überweisung beglichen oder in einem unserer Kundencenter bezahlt werden.
Die Höhe der Rücklastschriftgebühren ist von Bank zu Bank unterschiedlich.
Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE87 4265 0150 0050 0118 81
BIC: WELADED1REK
Verwendungszweck: Kundennummer
Nein, das Ticket bleibt weiterhin gültig.
Wird der offene Betrag nicht bis zu dem in der Mahnung genannten Datum beglichen, wird der Vertrag zum Monatsende gekündigt. Das Ticket wird zum ersten Tag des Folgemonats gesperrt.
Die Kontaktaufnahme ist ausschließlich per E-Mail möglich. Schreiben Sie uns an: fahrscheinabrechnung@vestische.de